Wichtigste Sofortmassnahmen
Natürliche Personen, welche Gönnerinnen / Gönner bei der Rega sind, können von Flügen zur Bergung von toten Nutztieren im Einverständnis mit den zuständigen Behörden Flüge zur Bergung von verletzten, kranken oder toten Nutztieren bis zur nächsten, mit einem anderen Transportmittel erreichbaren Stelle, sofern die Nutztiere nur mit einem Helikopter geborgen werden können, Gebrauch machen. Die Kosten dafür werden von der Rega teilweise oder ganz erlassen (vgl. Gönnerbestimmungen der Rega).
Mehr dazu unter: www.rega.ch