Leitbild der Vereinigung

In der Schweiz werden vermehrt Grossraubtiere angetroffen wie der Luchs und der Wolf. Im Herbst 2017 wurde im Kanton Bern, Raum Eriz und Susten, sogar ein Bär gesichtet.

  • Im Jahr 2017 wurden im Kanton Bern gegen 100 Schafe (und andere Nutztiere) Opfer von Wolfrissen.
  • Wir Tierhalter brauchen dringend eine telefonisch erreichbare, kantonale Anlaufstelle, bei welcher Risse durch Grossraubwild gemeldet werden können. Durch diese Anlaufstelle hat ohne Verzug die Meldung an den zuständigen Wildhüter oder dessen Stellvertreter zu erfolgen.
  • Nutzierhalter brauchen während der Sömmerung Unterstützung und Betreuung bei Rissen durch Grossraubwild. Es muss sichergestellt werden, dass die aufgebotene und geeignete Person schnellstmöglich vor Ort ist, um die vielfach noch lebenden Nutztiere von ihren Qualen zu erlösen.
  • Resultate von DNA-Proben müssen innert Wochenfrist vom Besitzer/Halter verfügbar sein und nicht erst nach einer Zeitspanne von bis zu 60 Tagen: DNA-Analysen offenlegen. Hybriden definieren und ausscheiden. Zeitliche Abläufe optimieren.
  • Bei Angriffen von Grossraubwild auf Nutztiere, insbesondere wenn ein Wolf als «Schadwolf» erkannt wird, muss als Notfallmassnahme der Abschuss sofort möglich sein.
  • Wir wollen der Bevölkerung die Problematik der Grossraubtiere für die Nutztierhalter sowie den dramatischen Rückgang der Wildbestände im Berner Oberland aufzeigen (Standaktionen). Die viel zu hohe Luchsdichte muss aufgezeigt werden (Standaktionen). Zeitnah sind die Luchse auf 1,5 IUCN zu reduzieren. Somit können sich die Wildbestände erholen, denn diese sollen durch die Jagd, im traditionellen Sinn genutzt werden.
  • In der eidgenössischen Jagdgesetzrevision muss die Regulierung von Grossraubwild geregelt werden.
  • Die kantonalen und eidgenössischen Fachstellen werden regelmässig über unsere Tätigkeiten informiert.

27. Mai 2018